Ich dokumentiere meinen Redebeitrag in der Stadtverordentenversammlung zur Diskussion über die neue Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in der Stadt Gießen. Unsere Änderungsvorschläge wurden abgelehnt. Die neue GO entspricht im Kern der alten, was die Kompetenzen und Aufgaben der Ortsbeiräte betrifft. Nach der Neufassung dürfen jetzt alle fünf Ortsbeiräte in den Ausschüssen der Stadtverordentenversammlung reden, was bisher zwei Ortsbeiräten vorbehalten war. DIE LINKE Fraktion hat letztlich gegen den Antrag gestimmt, weil er in wesentlichen Punkten nicht auf die Kritik und Vorschläge der Ortsbeiräte eingegangen ist.
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
Meine Damen und Herren,
Nach langer Beratungszeit steht heute eine Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte in Gießen zur Abstimmung. Ich versuche im Folgenden unsere Kritik an der vorliegenden Geschäftsordnung deutlich machen. Im Kern liegt das Problem darin, dass wir eine Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte erlassen, was uns zweifelsfrei nach der HGO geboten ist, gleichwohl nicht auf die wesentlichen Vorschläge der Ortsbeiräte zur Regelung ihrer Arbeit eingehen.
Um vorneweg klarzustellen: Uns geht es dabei um eine Lösung im Interesse der Ortsbeiräte, die wenn ich mich nicht irre in der Regel aus Vertreterinnen und Vertretern der hier anwesenden Parteien bestehen. Im Zentrum unserer Kritik und unserer Änderungsvorschläge, die an die der Ortsbeiräte angelehnt sind, steht dabei unsere Vorstellung, den Ortsbeiräten mehr (!!!) demokratische Rechte an die Hand zu geben. Das mag für Regierende nicht immer Angenehm sein, ist aber für eine demokratische Kultur aus unserer Sicht unerlässlich. Bedauernswert an dieser Stelle vor allem, dass die Kolleginnen und Kollegen aus der Fraktion der Grünen mal wieder mitmachen, maximal den Status quo zu erhalten, anstatt Demokratie – wenn auch im kleinen – weiterzuentwickeln.
Ich orientiere mich bei meiner Kritik zunächst an der Magistratsvorlage. Hier werden die wesentlichen Kritikpunkte der Ortsbeiräte noch einmal zusammengefasst. Demnach möchten die Ortsbeiräte:
1. Informiert sein, über Maßnahmen, die im Ortsbezirk vorgenommen werden
2. Eine Verpflichtung des Magistrats innerhalb einer Frist auf Anfragen und Anträge Stellung zu beziehen
3. Ein Rederecht – nicht nur wie jetzt vorgesehen in den Ausschüssen – sondern auch in der Stadtverordnetenversammlung
4. Eine Anwesenheit des Magistrats bei Ortsbeiratssitzungen
Nur auf die zweite Forderung geht der Magistrat in seiner Vorlage – so glaubt er es zumindest – ein. Demnach soll der Magistrat verpflichtet sein, Vorschläge (und wohl auch Anfragen, wobei das in der Fassung und heutigen Vorlage noch nicht enthalten ist) „zeitnah, außer in begründeten Ausnahmefällen bis zur übernächsten Sitzungsrunde, schriftlich zu beantworten“.
Die von den Ortsbeiräten gewünschte zeitliche Vorstellung wurde an dieser Stelle nicht übernommen. Ein Blick in andere Gemeinden – wie ich das inzwischen mit einer gewissen Regelmäßigkeit tue – verrät, dass es auch anders geht. Frankfurt beispielsweise hat eine einheitliche Frist für die Beantwortung von Fragen von Stadtverordneten, als auch von Anregungen oder Anfragen aus den Ortsbeiräten.
Aus diesem Grund beantragen wir – wie wir das bereits im Hauptausschuss getan haben – dass der § 16 Abs. 2 der Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte entsprechend des §28 Abs. 1 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung konkretisiert wird. Demnach soll eine Frist von 6 Wochen für die Beantwortung von Anfragen eingehalten werden: § 16 Abs 2 würde dann lauten wie folgt: „Der Magistrat ist verpflichtet, Vorschläge und Anfragen der Ortsbeiräte zeitnah, spätestens innerhalb einer frist von sechs Wochen schriftlich zu beantworten.“
Über die Frage der Information des Ortsbeirats über Maßnahmen im jeweiligen Ortsbezirk geht der Magistrat in seiner Art und weise hinweg. Es sei nicht möglich, über alle Maßnahmen zu informieren und außerdem werde er über alle „wichtigen Angelegenheiten“ informiert und angehört. Warum es dem Magistrat nicht möglich sein soll, Maßnahmen im jeweiligen Ortsbezirk dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu geben, ist uns unklar.
Drittens haben die Ortsbeiräte zu Recht das Rederecht – nicht nur in den Ausschüssen – sondern auch in der Stadtverordnetenversammlung vorgeschlagen. Wir als Linke haben uns dazu eindeutig positioniert und unterstützen die Forderung nach einem Rederecht auch in der Stadtverordnetenversammlung zu den Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen. Unser diesbezüglicher Antrag aus dem letzten Jahr wurde hier im Hause mit der Mehrheit der Regierungskoalition unter Beteiligung der Freiwilligen abgelehnt.
Gleichwohl schlagen wir vor, den heute unter Tagesordnungspunkt 9.2. vorliegenden Antrag des Ältestenrats zur Anpassung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung in Sachen Rederecht der Ortsbeiräte in Ausschusssitzungen um den Vorschlag der Ortsbeiräte zu ergänzen. Entsprechend beantragen wir den vorliegenden Antrag auf das Rederecht für Ortsbeiräte in Ausschüssen in § 1 der GO der Ortsbeiräte wie folgt zu fassen: „1. Zu den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse werden alle Ortsvorsteher/Ortsvorsteherinnen eingeladen.
Ihnen (oder dem/der vom Ortsbeirat bestimmten Vertreter/Vertreterin) soll zu allen
wichtigen Angelegenheiten, welche die Interessen seines/ihres Ortsbezirks betreffen,
ein Rederecht eingeräumt werden.
Die Redezeit der Ortsvorsteher zu einem Tageordnungspunkt beträgt max. 10
Minuten.“
An die Frage des Rederechtes in der Stadtverordnetenversammlung schliesst noch ein weiterer Fragenkomplex an. § 1 Abs. 3 ermöglicht es den Ortsbeiräten dem Magistrat Vorschläge zu unterbreiten. Es besteht hierzu auch die Möglichkeit, Ortsbeiräten das Vorschlagsrecht in der Stadtverordnetenversammlung einzuräumen. Dies sieht unser Änderungsantrag zur Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung vor. Aus diesem Grund beantragen wir im Bezug auf die Geschäftsordnung der Ortsbeiräte die Ergänzung des Vorschlagsrechts auch an die Stadtverordnetenversammlung in § 1 Abs. 3.
Viertens entgegnet der Magistrat dem Wunsch mehrerer Ortsbeiräte auf die Anwesenheit von verantwortlichen Magistratsvertretern, dass dies schlicht im Ermessen des Magistrates liege, ob ein Vertreter zu Ortsbeiratssitzungen komme, dazu könne man ihn nicht zwingen. Es muss ja an der Stelle auch niemand gezwungen werden, vielleicht würde ja auch eine soll Regelung reichen. Aber eine Bemerkung zu der Auffassung man lasse sich nicht von den Ortsbeiräten oder der Stadtverordnetenversammlung zwingen zu Sitzungen der Ortsbeiräte zu kommen: Sie als Vertreterinnen und Vertreter des hauptamtlichen Magistrats haben doch – so hoffe ich jedenfalls – ein politisches Interesse an dieser Stadt und an der Politik in dieser Stadt und sie sind verantwortlich für diese Stadt, dazu hat sie keiner gezwungen!
Aber zurück zum Anliegen. Ich beantrage hiermit für die Fraktion DIE LINKE den § 10 Abs. 1 zu ändern und wie folgt zu fassen: „An den Sitzungen des Ortsbeirats soll in der Regel ein Vertreter des Magistrats teilnehmen.“
Noch eine Anmerkung zu unserem Abstimmungsverhalten: Wir haben viel Kritik an der Vorlage geäußert. Die vorgeschlagene Geschäftsordnung ist gegenüber dem Status Quo nur in einem Punkt – dem Rederecht in den Ausschüssen – eine Verbesserung. In dem Punkt, den die SPD nocheinmal gesondert beantragt hat – der Anhörung bei Grundstücksan- bzw. -verkäufen sogar eine Verschlechterung. Wir machen unsere Zustimmung von Korrekturen und Verbesserungen abhängig. Den Status Quo abzustimmen ist Augenwischerei.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

1 Response to “Mehr Mitbestimmung für die Ortsbeiräte.”